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Die SSK bezweckt im Wesentlichen die Koordination, die Anwendung und die Weiterentwicklung des Steuerrechts unter den Kantonen und mit dem Bund.
Die SSK
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ist beratendes Organ der Finanzdirektorenkonferenz in Fragen der Steuergesetzgebung, im Vernehmlassungsverfahren zu Steuervorlagen des Bundes und in allen weiteren steuerrechtlichen Belangen;
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bezweckt die Weiterentwicklung des Steuerrechts, strebt die Vereinheitlichung der Praxis in den Kantonen an und regelt Fragen des interkantonalen Steuerrechts mittels Kreisschreiben;
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bietet Aus- und Weiterbildungskurse für Mitarbeitende der Vereinsmitglieder an; sie kann diese Kurse auch Dritten zugänglich machen;
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erarbeitet und publiziert Praxisfestlegungen und andere Dokumentationen;
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fördert eine Vereinheitlichung der Verfahrensabläufe, leitet hiezu EDV-Projekte und betreut technische Fragen.
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